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Pflege im Heim

Rundumversorung in Gemeinschaft

Der Umzug ins Pflegeheim ist kein leichter Schritt: Viele Menschen fürchten hierbei das Ende ihres selbstständigen Lebens. Oft ist es jedoch die bessere Lösung für Pflegebedürftige und Angehörigen. In einer vollstationären Pflegeeinrichtung wird man rundum versorgt, kann Gemeinschaft mit anderen Menschen finden und zusammen die Freizeitangebote der Einrichtung nutzen.

Wichtig ist zuerst ein gutes Pflegeheim zu finden, das zu Ihnen passt.

Zuschuss für Leistungen der Pflege im Heim

Wir zahlen Ihnen monatlich pauschal (je nach Pflegegrad) einen Zuschuss zu den Kosten für

  • die pflegebedingten Aufwendungen,
  • die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und
  • der sozialen Betreuung.

Höhe der monatlichen Pauschale

Pflegegrad ab 01.01.2017
I ---*
II 770 €
III 1.262 €
IV 1.775 €
V 2.005 €

*Beim Pflegegrad I kann der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 € monatlich auch für die vollstationäre Pflege eingesetzt werden.

Finanzielle Entlastung für langjährige Bewohner eines Pflegeheims

Besonders die langjährigen Bewohner eines Pflegeheims werden beim Eigenanteil für die Pflege seit 2022 finanziell entlastet. Umso länger der Aufenthalt im Pflegeheim, desto höher ist der sogenannte Leistungszuschlag für den Eigenanteil. Damit soll verhindert werden, dass sich ein langer Pflegeheim-Aufenthalt zur einer starken finanziellen Belastung entwickelt. Wer länger als 3 Jahre im Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag von 70 % (ab 2024: 75%) auf den zu zahlenden Eigenanteil.

Der Zuschuss für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege steigt ab 01.01.2024. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. 

Zuschlag für den zu zahlenden Eigenanteil für die Pflegekosten nach Dauer des Aufenthaltes

Dauer Aufenthalt Zuschlag in % bis 31.12.2023 Zuschlag in % ab 01.01.2024
bis 12 Monate 5 % 15 %
mehr als 12 Monate 25 % 30 %
mehr als 24 Monate 45 % 50 %
mehr als 36 Monate 70 % 75 %

Bei der finanziellen Entlastung geht es allerdings nur um die Kosten für die Pflege. Entgelte für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, werden von der Pflegekasse nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden.

Hilfe für behinderte Menschen

Für pflegebedürftige behinderte Menschen (ab Pflegegrad II), die ganztägig in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen untergebracht werden, gilt folgendes: Es wird statt der Leistungen bei vollstationärer Pflege ein Pauschalbetrag gezahlt. Dieser beläuft sich auf 10 % des Heimentgelts, maximal können allerdings lediglich 266 € monatlich gezahlt werden.

Kontakt und Beratung zum Thema Pflege

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